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Wesel: B58n für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben

Wie die Kreisbauernschaft Wesel berichtet, hat sich die Verkehrssituation an der Ortsumgehung Büderich entspannt, denn der landwirtschaftliche Verkehr darf die Kraftfahrzeugstraße passieren und muss nun nicht mehr durch die Ortsdurchfahrt Büderich geleitet werden.

Mit einem Schreiben an Wesels Bürgermeisterin Westkamp sowie StraßenNRW hat die KB auf die besonderen Gefahrenpunkte hingewiesen, wie beispielsweise die neue und für den landwirtschaftlichen Verkehr ungeeignete Straßenführung im Ort Büderich. Die Ortsdurchfahrt wurde erheblich schmaler gestaltet und in den Kreuzungsbereichen gilt „Rechts-vor-Links“. Außerdem wurden verkehrsberuhigende Maßnahmen ergriffen, wie gepflasterte Bodenschwellen. Zudem kam es zu riskanten Spurwechsel für Fahrzeuge, die von Wesel kommen und links nach Büderich abbiegen mussten.

StraßenNRW teilte als zuständiger Entscheidungsträger der Kreisbauernschaft mit, dass die B58n weiterhin als Kraftfahrzeugstraße beschildert bleibt, jedoch mit dem Zusatz „landwirtschaftlicher Verkehr frei“.