
Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht: Tierhaltererklärung bis spätestens 1.7.2019 Pflicht
Die Mitgliedsstaaten mussten deshalb Aktionspläne einreichen, die gewährleisten sollen, dass alles getan wird, um auf diesen Eingriff mittel- bis langfristig verzichten zu können.
Der nationale Aktionsplan gibt Schweinehaltern somit ab Mitte des Jahres zwei Möglichkeiten des Handelns:
1. Wer kaum oder keine Verletzungen in seinem Schweinebestand hat, muss ab dem 1.Juli 2019 mindestens 1% seiner Tierplätze mit unkupierten Schweinen belegen und somit langsam in den Kupierverzicht einsteigen. Eine vorhergehende Risikoanalyse Im Betrieb wird empfohlen.
2. Wer auf den Eingriff (noch) nicht verzichten kann, muss dies überzeugend bis zum 1. Juli 2019 darlegen (Verletzungen bei mehr als 2% der Tiere dokumentieren bzw. durch entsprechende Schlachtbefunde oder eine Tierhaltererklärung eines anderen Betriebes in der Lieferkette belegen, Risikoanalyse durchführen und anhand dieser Verbesserungsmaßnahmen einleiten bzw. durchführen).
In beiden Fällen ist eine Tierhaltererklärung gegenüber der zuständigen Behörde abzugeben. Die häufigsten Fragen werden in der FAQ beantwortet.
http://www.ringelschwanz.info/
Gemeinsame NRW-Erklärung zum Verzicht auf das „routinemäßige“ Kürzen des Schwanzes bei Schweinen
(25.01.2018) Im Rahmen der „Gemeinsamen NRW-Erklärung zum Verzicht auf das „routinemäßige“ Kürzen des Schwanzes bei Schweinen“ wurde für Hoftierärzte, Berater und Landwirte ein Leitfaden mit Informationen zur Haltung unkupierter Schweine entwickelt.
Ansprechpartner:
Dr. Astrid vom Brocke, Telefon: 0 29 45 / 989 - 763
LZ-Bericht Ausgabe 4-2018 - Ernüchternde Ergebnisse