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Stellungnahme der Bundesregierung zur Regulierung des Milchmarktes

Die Bundesregierung hat kürzlich im Rahmen ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ ihren Standpunkt zur Regulierung des Milchmarktes verdeutlicht, u.a. zu folgenden Punkten:

Bewertung des Milchmengenverringerungsprogramms und der Milchsonderbeihilfe

Aus Sicht der Bundesregierung können freiwillige mengenbegrenzende Maßnahmen im Krisenfall durchaus sinnvoll sein. Bei aller berechtigten Kritik des Thünen-Instituts dürften diese Programme laut Bundesregierung ein Faktor gewesen sein, der zur Stabilisierung der Situation auf dem Milchmarkt beigetragen habe.

Kartellamt / Lieferbeziehungen im Milchsektor

Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Anregungen des Bundeskartellamtes im Hinblick auf kürzere Kündigungsfristen, die Festlegung von Preisen vor Lieferung sowie Vereinbarungen zu festen Liefermengen. Die Diskussion über die Ausgestaltung der Lieferbeziehungen sei allerdings in erster Linie von den betroffenen Unternehmen zu führen.

Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation gebe der Bundesregierung einen gewissen gesetzgeberischen Spielraum zur Gestaltung der Lieferbeziehungen zwischen Molkereien und Milcherzeugern (Preis-Mengen-Relation). Ein staatlicher Eingriff komme für die Bundesregierung allerdings nur als Ultima Ratio in Betracht. Zunächst werde abgewartet, ob und wie die Milchbranche ihre Lieferbeziehungen neu ausrichtet.

Modernisierung der Lieferbeziehungen

Um Phasen niedriger Milchpreise besser bewältigen zu können, sieht die Bundesregierung vor allem die Molkereiwirtschaft gefordert, a) das Risikomanagement zugunsten der Milcherzeuger weiter auszubauen, b) die Milcherzeugung noch stärker als bisher an einer Qualitätsführerschaft und c) an der Aufnahmefähigkeit des Marktes auszurichten sowie d) die Preissignale des Marktes schneller an die Milcherzeuger weiterzugeben.

Dies müsse auch in einer Preisdifferenzierung bei der Bezahlung der Milchanlieferungsmengen seinen Niederschlag finden. Daher habe sich das Bundeslandwirtschaftsministerium für eine Modernisierung der Lieferbeziehungen ausgesprochen, wobei eine entsprechende Anpassung der Lieferbeziehungen grundsätzlich Aufgabe der Wirtschaft sei.

Staatliche Mengenregulierung

Die Bundesregierung lehnt zwingende Maßnahmen wie etwa eine verbindliche EU-weite entschädigungslose Mengenreduzierung ab. Denn dazu müssten vom Staat quotenähnliche Systeme mit entsprechenden Verwaltungs- und Kontrollregelungen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Vorgaben aufgebaut werden. Auch wäre die Frage zu beantworten, wann eine Krise auf dem Milchmarkt vorliegt, die die entsprechenden Maßnahmen auslöst und rechtfertigt. Vor diesem Hintergrund sei mit Modellen der staatlichen Mengenregulierung mit hoher Wahrscheinlichkeit die Rückkehr zu einem permanenten Quotensystem verbunden.

Intervention

Grundsätzlich hält die Bundesregierung das Instrument der Intervention für sinnvoll. Die Bundesregierung unterstützt die Verkaufsbemühungen der EU-Kommission, die darauf ausgerichtet sind, eine Marktstörung zu vermeiden.

Nach Angaben des DBV bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage wesentliche, wenngleich nicht alle Positionen des Deutschen Bauernverbandes.