
EU kündigt Verschiebung der Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten an
RLV sieht weiteren Handlungsbedarf
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) begrüßt die Ankündigung der EU-Kommission, den Start der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte um zwölf Monate zu verschieben. Geplant sei nun ein Start zum 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und zum 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Dies könne aber nur ein erster Schritt sein, mahnt der RLV die Verantwortlichen in Brüssel, denn sie seien nun in der Verantwortung, auch für Entwaldungsfreie Gebiete, wie z.B. Deutschland, praxistaugliche Lösungen zu finden. Im Fokus stünde dabei die Rinderhaltung.
Elementare Umsetzungsinstrumente der Verordnung waren bis zuletzt unklar und stellten die Betroffenen, darunter auch die Landwirtinnen und Landwirte im Rheinland, vor unabsehbare Risiken. Mit Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung würde von diesen Betrieben neben einer gesonderten Registrierung und der Abgabe von Sorgfaltspflichterklärungen insbesondere eine detaillierte Geolokalisation der beweideten Flächen sowie der Zeitpunkt oder Zeitraum der Erzeugung vor der Abgabe jedes einzelnen Rindes verlangt. Dieses verfehle den ursprünglichen Sinn der Verordnung, das Abholzen von Regenwäldern zu verhindern.
Es liege nun an Brüssel, ob es gelinge, das verloren gegangene Vertrauen wiederherzustellen, damit sich alle Beteiligten, auch die Landwirtschaft, mit ausreichendem Vorlauf auf die Umsetzung einstellen können, appelliert der RLV. Dies sei ein erster wichtiger Gradmesser für die neue EU-Kommission, aber auch für die neu gewählten Parlamentarier.
Bonn, den 04. Oktober 2024.