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Foto: RLV-Präsident Erich Gussen

Fortschritt mit Schattenseiten: RLV bewertet Einigung zu neuen Züchtungsmethoden

Europa versucht den weltweiten Anschluss im Themenfeld Züchtung zu bekommen – Gefahr der Abhängigkeit besteht dennoch

Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) bewertet das erzielte Trilog-Ergebnis zu den neuen Züchtungsmethoden (NGT) als wichtigen und längst überfälligen Schritt für die europäische Landwirtschaft. „Mit der Einigung endet eine jahrelange Phase der Unsicherheit für Landwirte, Züchter und Verbraucher“, ordnet RLV-Präsident Erich Gussen das Ergebnis ein. Er führt weiter aus: „Wir haben damit die Chance auf die Geschwindigkeit mit der uns klimatische Veränderung als auch neue Schadorganismen bedrohen, angemessen zu reagieren.“

NGT sind weltweit bereits etablierte und wissenschaftlich fundierte Methoden, um züchterische Fortschritte schneller zu erzielen. Wichtig ist aus Sicht von Gussen, dass es sich hier um Pflanzen handelt, die auch mit klassischer Züchtung entwickelt werden können, dies aber mit erheblichem Zeitaufwand verbunden ist.

Aus Sicht des RLV müssen die neuen Züchtungsmethoden auch Landwirtinnen und Landwirten in Europa zur Verfügung stehen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und am Fortschritt teilzuhaben. Benachteiligungen europäischer Landwirtinnen und Landwirte müssen deswegen ein Ende finden, insbesondere durch die Problematik der Kennzeichnung: Die durch NGT erzielten Veränderungen in den Pflanzen sind nicht nachweisbar, wodurch die Möglichkeit besteht, dass Ware aus Drittländern – unabhängig von europäischen Vorgaben – auf den EU-Markt gelangt und heimische Produkte benachteiligt werden. „Gerade deshalb ist es wichtig, dass hier Fairness herrscht und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer geschaffen werden“, unterstreicht Gussen.

Kritisch sieht der RLV zudem die Möglichkeit von Patenten auf neue Züchtungsmethoden. „Patente bergen das Risiko, Innovationen wenigen großen Akteuren zu überlassen und die mittelständische Pflanzenzüchtung zu erschweren“, warnt der RLV-Präsident. Ein geplanter Verhaltenskodex müsse sich daher am deutschen Sortenschutzrecht orientieren.

Mit dem Trilog-Ergebnis wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um moderne Züchtungsverfahren verantwortungsvoll zu regulieren, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu sichern und die Wahlfreiheit zu gewährleisten, resümiert Gussen.

Hintergrund:

Der Kompromiss sieht eine differenzierte Regelung vor: Pflanzen, die mithilfe neuer genomischer Techniken (NGT-1) gezüchtet wurden und auch auf natürlichem Weg hätten entstehen können, werden künftig wie konventionelle Pflanzen behandelt. Sie gelten nicht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und müssen im Handel nicht mehr gesondert gekennzeichnet werden – mit Ausnahme des Saatguts, das weiterhin einer Kennzeichnungspflicht unterliegt. Pflanzen, in die artfremde Gene eingebracht wurden (NGT-2), bleiben hingegen GVO und unterliegen weiterhin einer strengen Risikobewertung und Kennzeichnung. Der Kompromiss muss noch vom EU-Parlament und dem Europäischen Rat bestätigt werden, bevor die Regelungen in Kraft treten.

Bonn, den 05. Dezember 2025

Ansprechpartnerin:
Simone Kühnreich
Telefon: 0228 52006 119
Mail: presse@rlv.de