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Glöz 8: Stilllegungsverpflichtung von Ackerflächen fällt

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nun entschieden, dass in Deutschland die Umsetzung des sogenannten Glöz 8 nicht nur durch eine 4 %ige Stilllegung von Ackerflächen erbracht werden kann. Vielmehr können Betriebe im Rahmen der Prämiengewährung den Glöz 8 auch durch den Anbau von Leguminosen bzw. durch Zwischenfrüchte unter Verzicht auf Pflanzenschutzmittel erbringen.

Beim Anbau von Leguminosen ist zu beachten, dass der für die Erfüllung der Glöz 8-Bedingung zu erbringende Flächenanteil nicht im Rahmen der zusätzlichen Förderung vielfältiger Fruchtfolge (Ökoregulierung 2) angerechnet werden darf. Eine Überführung bereits angelegter Stilllegungsflächen in die entsprechende Ökoregulierung soll möglich sein.