„Gloria“: Weidetierhalter fühlen sich allein gelassen
Mit Enttäuschung und Unverständnis reagiert der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) auf das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, den Kreis Wesel nicht auf die Entnahme der Wölfin GW954f – landläufig als „Gloria“ bekannt – zu verpflichten. Das Gericht wies damit die Klage eines betroffenen Schäfers aus Hünxe ab.
Erst im Januar hatte das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass es im betreffenden Wolfsgebiet Schermbeck seit 2018 zu 56 Vorfällen mit insgesamt 111 getöteten Weidetieren gekommen war – mit wenigen Ausnahmen konnten die Übergriffe der zugewanderten Wölfin zugeordnet werden. In mindestens vier Fällen wurde dabei ein nach den Empfehlungen des Bundes ausreichender Herdenschutz überwunden.
Mit dem Richterspruch stellt sich für den RLV die Frage, unter welchen Bedingungen eine Entnahme von Wölfen, die sogar geschützte Herden angreifen und Weidetiere reißen, überhaupt möglich sein soll. Während das Bundesnaturschutzgesetz bereits im vergangenen Jahr gelockert wurde, werden übergriffige Wölfe in der Realität letztlich doch nicht entnommen. Ein ständiges „Aufrüsten“ bei den Schutzmaßnahmen kann dagegen aus Sicht des Verbandes keine Lösung sein. Insbesondere Herdenschutzhunde sind nicht für jedermann geeignet, in den falschen oder zu unerfahrenen Händen können die meist kräftigen Tiere schnell gefährlich werden. Als Offenbarungseid wertet der RLV zudem Empfehlungen von Seiten des organisierten Naturschutzes, Weidetiere während der Nachtzeit aufzustallen – es käme damit wie befürchtet: Der Wolf treibt die Tiere in den Stall.
Die Förderung von Präventionsmaßnahmen und eine schnelle Entnahme auffälliger Wölfe müssen vielmehr „zwei Seiten einer Medaille“ sein. Unterbleiben hier Konsequenzen, wird die Akzeptanz für den Wolf weiter schwinden. Viele Weidetierhalter fühlen sich inzwischen von Politik und Verwaltung mit dem Problem im Stich gelassen.





