Grünes Licht für neue Züchtungsmethoden: RLV-Präsident Gussen begrüßt längst überfällige Entscheidung
Mit dem heutigen positiven Votum im Europäischen Parlament wird überfällige Klarheit bei neuen genomischen Techniken geschaffen. Zugleich bleiben Fragen zu Patenten, Kennzeichnung und fairen Wettbewerbsbedingungen offen.
Bonn, 17. Juni 2026. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) bewertet die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments zu neuen genomischen Techniken (NGT) als wichtigen und lange überfälligen Schritt für die europäische Landwirtschaft. Mit dem Votum kommt Europa einer praxistauglichen Regulierung moderner Züchtungsverfahren näher. Zugleich macht der RLV deutlich: Der Fortschritt wird nur dann zu einem echten Gewinn für Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung, wenn offene Risiken bei Patenten, Marktmacht, Kennzeichnung und Wettbewerbsfairness konsequent begrenzt werden.
„Mit der Entscheidung endet eine jahrelange Phase der Unsicherheit für Landwirte, Züchter und Verbraucher zumindest ein gutes Stück weit“, erklärt RLV-Präsident Erich Gussen. „Europa braucht endlich Anschluss an den weltweiten Fortschritt in der Pflanzenzüchtung. Angesichts von Klimawandel, neuen Schadorganismen und steigenden Anforderungen an Ressourceneffizienz können wir es uns nicht leisten, moderne und wissenschaftlich fundierte Verfahren dauerhaft auszubremsen.“
NGT ermöglichen züchterische Fortschritte deutlich schneller als klassische Verfahren. Aus Sicht des RLV ist dabei entscheidend, dass es bei NGT-1-Pflanzen um Veränderungen geht, die auch auf natürlichem Weg oder durch herkömmliche Züchtung entstehen könnten – allerdings häufig erst nach deutlich längerer Entwicklungszeit.
Besonders wichtig ist dem RLV, dass europäische Betriebe nicht gegenüber Importware benachteiligt werden. Da die mit NGT erzielten Veränderungen in vielen Fällen nicht analytisch nachweisbar sind, besteht die Gefahr, dass Produkte aus Drittstaaten auf den europäischen Markt gelangen, ohne dass für heimische Erzeuger vergleichbare rechtliche Bedingungen gelten oder Verbraucher dies eindeutig erkennen können. „Fairness muss für alle Marktteilnehmer gelten. Wer in Europa unter strengen Regeln wirtschaftet, darf nicht durch weniger nachvollziehbare Importbedingungen ins Hintertreffen geraten“, betont der RLV-Präsident.
Kritisch bewertet der RLV weiterhin die Frage möglicher Patente im Bereich neuer Züchtungsmethoden. „Patente dürfen nicht dazu führen, dass der Zugang zu Züchtungsfortschritt von wenigen großen Akteuren kontrolliert wird. Innovation muss in der Breite möglich bleiben – gerade auch für mittelständische Züchtungsunternehmen und für die landwirtschaftliche Praxis“, warnt Gussen.
Der RLV sieht in der Entscheidung insgesamt einen wichtigen Beitrag, um moderne Züchtungsverfahren verantwortungsvoll zu steuern, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu sichern und Innovationen für Klimaresilienz, Pflanzengesundheit und Nachhaltigkeit nutzbar zu machen. „Der heutige Beschluss ist ein Fortschritt – aber kein Selbstläufer. Jetzt kommt es darauf an, die Umsetzung fair, praxistauglich und mittelstandsfreundlich auszugestalten“, resümiert Gussen.
Hintergrund:
Die neue Regelung sieht eine differenzierte Einordnung von Pflanzen vor, die mithilfe neuer genomischer Techniken gezüchtet wurden. NGT-1-Pflanzen, deren Veränderungen auch natürlich oder durch klassische Züchtung entstehen könnten, sollen künftig weitgehend wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt werden. Sie gelten nicht als klassische gentechnisch veränderte Organismen und müssen im Handel grundsätzlich nicht gesondert gekennzeichnet werden; Saatgut und anderes Pflanzenvermehrungsmaterial bleiben jedoch kennzeichnungspflichtig.
Pflanzen der Kategorie NGT-2, bei denen weitergehende genetische Veränderungen vorgenommen werden, bleiben hingegen dem europäischen Gentechnikrecht unterworfen. Sie unterliegen weiterhin einer Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung. Die Regelung muss nach Abschluss des europäischen Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt werden.





