Keine unnötige Stilllegung!
Noch bis zum 25. Juni wollen EU-Kommission, EU-Ministerrat und EU-Parlament im sogenannten Trilog eine abschließende Einigung zur europäischen Agrarreform ab 2023, kurz GAP, finden. „Jetzt im Mai haben wir noch die Gelegenheit unsere Position einzubringen“, betonte Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), heute bei der digitalen, außerordentlichen Vorstandssitzung.
Gemeinsam einigten sich die Vorstandsmitglieder auf Vorschläge zu den Förderprogrammen in der zweiten Säule und brachten dazu eine Entschließung auf den Weg.
Entschließung des Vorstandes des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes: Einkommen sichern – verlässlichen Rahmen schaffen – Nachkürzungen vermeiden!
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der Europäischen Agrarpolitik nutzt den durch die „Brüsseler Vorgaben“ gegebenen Gestaltungsspielraum nur unzureichend aus. Er überzieht die Anforderungen teilweise über das europarechtlich geforderte Mindestmaß hinaus. Das kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Daher bekräftigt der Vorstand des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) seine Forderung, die europäischen Vorgaben hinsichtlich der Auflagen der sogenannten Konditionalität, vor allem die verpflichtende Flächenstilllegung von 3 %, nicht weiter zu verschärfen, sondern 1:1 in nationales Recht umzusetzen.
Der Vorstand des RLV ist der Auffassung, die Eco-Schemes Maßnahmen gemäß den europäischen Vorgaben als zusätzliche Einkommenskomponente in Form einer betriebsbezogenen Zahlung als Ausgleichsbetrag pro Hektar Betriebsfläche zu gewähren. Andernfalls besteht die Gefahr, dass es zu einer regionalen Konzentration von Eco Schemes-Maßnahmen zum Nachteil der rheinischen Betriebe kommt. Vor diesem Hintergrund setzt sich der RLV dafür ein, im Rahmen der Antragstellung auf Grundlage der betrieblichen Fläche ein einzelbetriebliches Förderbudget festzulegen, für dessen Auszahlung der Landwirt aus einem Katalog von bepreisten Umweltmaßnahmen auswählen kann.
Über das Förderbudget ist gesichert, dass die gewählten Maßnahmen angemessen und verlässlich entlohnt werden. Eine nachträgliche Kürzung der Förderung wegen Überausschöpfung der Eco Schemes ist ausgeschlossen. Der Landwirt erhält so eine verlässliche Kalkulationsbasis zu Beginn der Antragstellung.
Der RLV weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Ausgestaltung der Eco Schemes eine Überschneidung mit bewährten Maßnahmen der zweiten Säulen vermieden werden muss. Andernfalls ist zu befürchten, dass es zu einem „Kannibalisierungseffekt“, d. h. einer Verlagerung von der zweiten in die erste Säule, kommt, der auf der Grundlage der heute bestehenden Programmplanung in Nordrhein-Westfalen auf rund 38 Mio. Euro geschätzt wird. Daher fordert der Vorstand des RLV, die aktuell geplanten Eco Schemes-Maßnahmen für vielfältige Fruchtfolge und Grünlandextensivierung aus dem Katalog zu streichen und durch geeignete produktions-etablierte Maßnahmen zu ersetzen. Dazu gehören etwa die Anlage von Zwischenfrüchten als wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahme, der Anbau von 5 % Leguminosen ohne Bezug zur Fruchtfolge sowie eine einzelflächenbezogene Grünlandextensivierung. Damit wird neben den positiven Effekten bei der Biodiversität auch ein deutliches Zeichen im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen durch den Klimawandel gesetzt.
Mit Nachdruck fordert der Vorstand des RLV die Einführung eines Grünland-Klima-Bonus, der den positiven Beitrag des Grünlands als CO2-Senke honoriert und sicherstellt, dass Grünlandregionen an den Eco Schemes-Maßnahmen teilnehmen können.





