Lieferbedingungen: Kartellverfahren eingestellt
Im April vorletzten Jahres hatte das Bundeskartellamt ein Musterverfahren gegen das DMK (Deutsches Milchkontor) zu den Lieferbedingungen bei der Rohmilcherfassung eingeleitet.
Vor wenigen Tagen hat die Bonner Behörde das Verfahren eingestellt. Als Gründe nennt das Kartellamt die erhebliche Zahl der Kündigungen bei DMK während der Milchpreiskrise, die Verkürzung der Kündigungsfrist von 24 auf 12 Monate und die Veränderung des europäischen Rechtsrahmens, der dem nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit gebe, auch bei genossenschaftlichen Molkereien Vorgaben zu Milchlieferbeziehungen zu machen.
Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist die Einstellung des Verfahrens sachgerecht, da das Kartellrecht keine Grundlage dafür bieten könne, Eigentümerrechte in genossenschaftlichen Unternehmen in Frage zu stellen. Die notwendige Anpassung der Lieferbedingungen könne nur befriedigend sein, wenn sie auf Augenhöhe von Molkereien und Milchbauern ausgehandelt werde. Umso mehr seien die Molkereien gemeinsam mit den Milcherzeugern und ihren Organisationen gefordert, eine marktgerechte und modernere Gestaltung der Lieferbedingungen vorzunehmen. Preisabsicherungselemente sowie eine Abstimmung zu den Anlieferungsmengen zwischen Molkereien und Milcherzeugern sind in den Lieferbedingungen zu etablieren, so der DBV.





