Agrardieselvergütung
Agrardieselantrag für 2023 nur noch digital: Kreisbauernschaften des RLV bieten Unterstützung an
Bekanntlich plant die Bundesregierung trotz der zahlreichen Proteste des landwirtschaftlichen Berufstandes schrittweise die Abschmelzung bzw. Abschaffung der sogenannten Agrardieselbeihilfe. Ob und wenn ja in welcher Art und Weise dies nun erfolgen wird, ist nach wie vor noch offen. Ungeachtet dessen steht jedoch fest, dass zumindest die Rückvergütung für die im Jahr 2023 verbrauchten Dieselmengen im Jahr 2024 unverändert erfolgt.
Antrag in Papierform nicht mehr zulässig
Der Antrag für das Verbrauchsjahr 2023 kann zwar nunmehr noch bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden. Anders als in den vergangenen Jahren ist eine Antragstellung in Papierform jedoch nicht mehr zulässig. Ab dem 1. Januar 2024 muss der Antrag auf Steuerentlastung verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal abgegeben werden. Hierzu ist zunächst erforderlich, ein sogenanntes Benutzerkonto in Elster (Elster-Unternehmenszertifikat) zu erstellen. Im nächsten Schritt muss man sich damit im Zoll-Portal registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung und Anmeldung im Zoll-Portal ist dort dann eine digitale Antragsstellung möglich. Die Regelungen, nach denen die Agrardiesel-Beihilfe gewährt wird, bleiben unverändert.
Kreisbauernschaften helfen beim elektronischen Agrardieselantrag
Mitglieder des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes haben die Möglichkeit, sich für die Stellung des Agrardieselantrages Hilfe bei ihrer Kreisbauernschaft einzuholen. Die Kreisbauernschaften bieten hierzu ab sofort eine kostenpflichtige Beratung und Unterstützung an, um so sicherzustellen, dass alle Betriebe, die einen Anspruch auf Agrardiesel-Beihilfe haben, den dafür erforderlichen Antrag auch rechtzeitig stellen können. Nähere Informationen erhalten RLV-Mitglieder bei ihrer jeweiligen Kreisbauernschaft.