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Agrardieselvergütung

Für das Antragsverfahren „Agrardieselvergütung“ stellt die Zollverwaltung keine vorgedruckten Formulare mehr zur Verfügung. Antragsteller müssen die Anträge entweder unter www.zoll.de herunterladen und postalisch an das zuständige Hauptzollamt senden oder den Antrag auf Agrardieselvergütung online stellen. Bei der Online-Beantragung muss zusätzlich der generierte Begleitschein unterschrieben und postalisch an das zuständige Hauptzollamt gesandt werden. Abgabefrist ist der 30. September 2022.

Das Antragsverfahren „Agrardieselvergütung“ wird in den nächsten Jahren seitens der zuständigen Zollverwaltung auf ein „Online“-System (www.zoll.de) umgestellt. In einer Übergangszeit ist bis zum 31. Dezember 2023 jedoch weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Für den sogenannten „vereinfachten“ Antrag, den all diejenigen nutzten können, die bereits im vergangenen Jahr einen Antrag auf Agrardieselerstattung gestellt haben, der bewilligt wurde, ist das Antragsformular 1142 zu verwenden. Für eine erstmalige Antragstellung – etwa nach einer Betriebsübernahme – oder für den Fall, dass ein Antrag auf Agrardieselerstattung nicht bewilligt wurde, ist das Antragsformular 1140 anzuwenden.

Wir empfehlen vor dem Hintergrund der auslaufenden Übergangszeit dringend, sich mit dem digitalen Verfahren für die zukünftige Antragsstellung auseinanderzusetzen und die dafür notwendigen Antragsvoraussetzungen (Elster-Zertifikat für Unternehmen und dessen Registrierung als sog. Zahlungsmittel) zu schaffen.

Seit dem 1. Januar 2022 können vertretungsberechtigte Dritte für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft einen Antrag stellen, ohne dass auch der vertretene Betrieb registriert sein muss. Lediglich der Vertreter muss über eine Registrierung mit entsprechendem Authentisierungsmittel verfügen.

Für weitere Fragen zum Agrardiesel-Antrag können Sie die Beratung Ihrer Kreisbauernschaft in Anspruch nehmen. Diese können Ihnen auch den jeweils notwendigen Papierantrag aushändigen.