Neue Erkenntnisse zur Gülleausbringung mit Breitverteiler
Rheinischer Landwirtschaftsverband fordert Ausnahmen bei Düngeverordnung
Mit einem eindringlichen Appell hat sich der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV) gemeinsam mit dem Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband (WLV) an die nordrhein-westfälische Ministerin für Landwirtschaft, Silke Gorißen gewandt. Vorausgegangen ist die Entscheidung Bayerns, unter bestimmten Voraussetzungen die Ausbringung von Rindergülle mit einem Trockensubstanzgehalt von weniger als 4,6 Prozent mittels Breitverteilung auch über den 1. Februar 2025 hinaus zuzulassen. Diese Entscheidung beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Demnach ist die Minderung der Ammoniakemissionen bei der Ausbringung mit Breitverteilern gegenüber streifenförmigen und bodennahen Verfahren gleichwertig.
RLV und WLV fordern deswegen die Ministerin auf, sich für eine sachgerechte und praxisorientierte Herangehensweise bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger aus Rindergülle mit einem TS-Gehalt von bis zu 4,6 Prozent einzusetzen und dem Beispiel ihrer bayerischen Amtskollegin zu folgen. In Bonn und Münster ist man der Meinung, dass Landwirte aus Nordrhein-Westfalen nicht das Nachsehen haben und auf unbürokratische und praxistaugliche Lösungsansätze zurückgegriffen werden sollte.