Nitraturteil: RLV sieht Anlass für Kurswechsel – weniger Verbote, mehr Praxislösungen
Aktionsprogramm eröffnet Chance für kooperative Maßnahmen zum Trinkwasserschutz
(Bonn, 9. Oktober 2025) – Der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbands (RLV), Erich Gussen, sieht in der gestrigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu den Regelungen im Umgang mit Nitrat in der Düngeverordnung einen berechtigten Impuls, das zu erstellende Nationale Aktionsprogramm in die bevorstehende Novellierung der Düngeverordnung einzubeziehen.
In diesem Zusammenhang betont Gussen: „Das Urteil macht deutlich, dass die Fokussierung der Bundesregierung auf ordnungsrechtliche Vorgaben nicht zielführend gewesen ist. Die Vielzahl an Verboten hat zu unsachgemäßen Regelungen geführt, die in der Praxis Mangelernährung bei Pflanzen verursachen und die Qualität heimischer Erzeugnisse im internationalen Vergleich deutlich zurückfallen lassen.“
Das vom Gericht angemahnte Aktionsprogramm bietet die Möglichkeit, erfolgreiche landwirtschaftliche Praktiken zur Reduzierung des Stickstoffverlustes systematisch zusammenzuführen und den positiven Trend sinkender Nitratwerte im Grundwasser weiter fortzusetzen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Einbindung aller relevanten Emittenten, darunter kommunale Unternehmen wie Klärwerke und Straßenmeistereien sowie Industriebetriebe. Zugleich erfüllt Deutschland mit der Erstellung des Aktionsprogramms eine europarechtliche Vorgabe und schafft damit eine vergleichbare Grundlage zu bestehenden Programmen anderer EU-Mitgliedsstaaten.
„Verursachergerechtigkeit muss das Leitprinzip sein“, fordert Gussen. „Gewässerschonend arbeitende Betriebe können wieder den Fokus auf die Produktion qualitativ hochwertiger Erzeugnisse legen, während diejenigen in die Pflicht genommen werden, die tatsächlich für Belastungen verantwortlich sind.“
Als positives Beispiel verweist der RLV-Präsident auf zahlreiche rheinische Betriebe, die sich freiwillig in Trinkwasserkooperationen engagieren. In enger Zusammenarbeit mit Wasserwerken und unter fachlicher Beratung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen werden dort zahlreiche Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers umgesetzt.
„Dieses seit über 30 Jahren gelebte Kooperationsprinzip, das vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützt wird, hat sich bewährt“, betont Gussen. „Die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser ist in unserer Region durch diese Zusammenarbeit langfristig gesichert.“





