NRW-Wolfsverordnung: Weidetierhalter enttäuscht
Die Erwartungen vieler Weidehalter an Vereinfachungen beim Umgang mit problematischen Wölfen dürften sich mit der neuen Wolfsverordnung NRW nicht erfüllen, so die Einschätzung des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) in Bonn. Das Kabinett hatte in der vergangenen Woche eine „Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf“ beschlossen, die sich an die Wolfsverordnung aus dem benachbarten Niedersachsen anlehnen sollte. Wie ein Vergleich nunmehr zeigt, fehlen in der NRW-Verordnung für den zentralen Konfliktbereich Wolf/Weidetierhaltung konkrete Regelungen zur Entnahme auffälliger Wölfe, etwa nach zweimaligem Überwinden von Herdenschutzmaßnahmen oder zur Sicherung der Schafhaltung auf Hochwasser-Schutzdeichen. Entsprechende Vorschläge des RLV im Rahmen der vorangegangenen Verbändeanhörung wurden nicht aufgegriffen. Hierzulande muss vielmehr weiterhin in jedem Einzelfall über eine Entnahme von problematischen Wölfen entschieden werden. Mehr noch: Anders als im Entwurf wurde die Verordnung um zusätzliche bürokratische Hürden erweitert. So soll selbst ein reines Vergrämen von Wölfen mit unerwünschtem Verhalten gegenüber Menschen oder Weidetieren erst bei Vorliegen einer Vorab-Dokumentation durch das zuständige Landesamt zulässig sein. „Um es klar zu sagen: Wir hätten uns deutlich mutigere Schritte gewünscht“, so Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes in einer ersten Reaktion. Die zögerliche Haltung der Landesregierung überrasche umso mehr, als auch Verordnungen anderer Bundesländer und EU-Staaten Entnahmeregelungen vergleichbar der Wolfsverordnung aus Niedersachsen vorsähen. Enttäuscht zeigt sich auch Peter Lautz, Pferdehalter aus Bergisch Gladbach und Vorsitzender des RLV-Fachausschusses „Pferdehaltung“: „Nach den schlimmen Vorfällen im Wolfsgebiet Schermbeck und mehreren toten Ponys, die Opfer von Wolfsangriffen wurden, frage ich mich, unter welchen Bedingungen in NRW eine Entnahme auffälliger Wölfe überhaupt möglich sein soll“. Die nun beschlossene Verordnung biete hier kaum eine praktische Lösung. „Statt bürokratischer Einzelfallprüfungen brauchen wir endlich eine klare Begrenzung der dynamischen Populationsentwicklung in NRW“, mahnt Lautz.





