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Quelle: RLV

Wolf ist Thema im NRW-Landtag – RLV bezieht Stellung

Auf Antrag der SPD wird heute im Umweltausschuss des NRW-Landtages über das Thema „Wolfsland NRW“ diskutiert. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) hatte vorab gemeinsam mit dem westfälischen-lippischen Landwirtschaftsverband eine schriftliche Stellungnahme abgegeben und sprach darin von einer eskalierenden Situation am Niederrhein. „Unterbleiben hier Konsequenzen, wird die Akzeptanz für den Wolf in betroffenen Gebieten weiter schwinden“, betonte der RLV und forderte, „Präventionsmaßnahmen und eine schnelle Entnahme von Wölfen, die trotz Schutzmaßnahmen Weidetiere angreifen oder reißen“ als Lösung zu prüfen.

Wie der RLV weiter mitteilt, wurden im Wolfsgebiet Schermbeck laut NRW-Landwirtschaftsministerium (Stand Januar) zwischen 2018 und 2020 insgesamt 111 Weidetiere von Wölfen getötet – mit wenigen Ausnahmen konnten die Übergriffe der ansässigen Wölfin GW954f zugeordnet werden. „In mindestens vier Fällen wurde dabei sogar ein nach den Empfehlungen des Bundes ausreichender Herdenschutz überwunden. Diese Wölfin scheint nichts zu stoppen!“, kommentiert der RLV.

Dies sind die wichtigsten Kernforderungen des RLV im Detail:

Herdenschutz: Tierhalter bleiben noch immer auf Kosten sitzen! Bislang werden in anerkannten Wolfsgebieten, den angrenzenden Pufferzonen sowie in Wolfsverdachtsgebieten bei Schafen, Ziegen und Gehegewild Herdenschutzmaßnahmen gefördert (Schutzzäune, in Wolfsgebieten auch Herdenschutzhunde). Übernommen werden dabei nur die Anschaffungskosten, nicht aber die Errichtungskosten (z.B. beim Bau eines Massivzauns bei Gehegewild) oder die laufenden Kosten (z.B. Futter, Tierarzt, Versicherung bei einem Herdenschutzhund) – hier muss dringend nachgebessert und eine vollständige Kostenübernahme sichergestellt werden!

Herdenschutz: Ständiges „Aufrüsten“ keine befriedigende Lösung! Der SPD-Antrag im Landtag sieht die Ausweitung der Herdenschutzförderung auf alle potentiellen Beutetiere des Wolfes vor – also auch auf Rinder, Pferde oder sonstige Tiere. Im Zusammenhang mit den jüngsten Übergriffen auf Ponys im Wolfsgebiet Schermbeck, bei denen die Rissumstände auf Wölfe als Verursacher hindeuten, hat das Ministerium bereits angekündigt, die Förderrichtlinie auch auf Pferdehalter auszuweiten. Erst im Januar hatte man mitgeteilt, dass im Wolfsgebiet Schermbeck in mindestens vier Fällen ein nach den offiziellen Empfehlungen ausreichender Herdenschutz überwunden wurde. Zu befürchten ist daher, dass auch die angekündigte Ausweitung der Herdenschutz-Förderung die Wölfin nicht stoppen wird!

Vorbild Frankreich: Nachhaltige Regulierung des Wolfsbestandes dringend erforderlich! Zur Sicherung der Zukunft der gesellschaftlich erwünschten Weidetierhaltung sollten endlich auch hierzulande die im europäischen Naturschutzrecht enthaltenen Spielräume zur Entnahme auffälliger Wölfe genutzt und ein Wolfsmanagement in Anlehnung an das französische Modell etabliert werden. Im Nachbarland dürfen – bei gleichem EU-Schutzstatus! – bis zu 19 Prozent der jährlich geschätzten Wölfe nach einem strengen Ausnahmeverfahren entnommen werden (keine Jagd!) – 2020 bei einem Wolfsbestand von 99 Rudeln immerhin 97 Tiere! Zum Vergleich: Im deutlich kleineren und zugleich dichter besiedelten Deutschland gab es 2019/2020 128 Wolfsrudel, aber keinerlei Entnahmen.