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Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung geht an den Start

Anfang März wurde das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung veröffentlicht. Es besteht aus einer Förderrichtlinie für investive Vorhaben und einer zweiten Förderrichtlinie für laufende Mehrkosten. Eine Förderung ist grundsätzlich nur für Betriebe vorgesehen, die in Haltungsform 3 (Frischluftstall) und höher investieren wollen bzw. auf diesem Niveau wirtschaften. Entsprechende Kriterien sind in den beiden Richtlinien hinterlegt. Neben der Schweinemast steht das Programm auch für Ferkelaufzucht und Sauenhaltung zur Verfügung, sofern die in den Richtlinien vorgeschriebenen Kriterien erfüllt werden. Möglicherweise bietet die investive Förderrichtlinie für Sauenhalter, die vor Ablauf der Übergangsfristen zum Umbau des Deckzentrums und des Abferkelbereichs investieren wollen, eine Fördermöglichkeit. Entscheidend wird sein, dass die im Programm einzuhaltenden Kriterien nur für den jeweils beantragten Haltungsbereich (Deckzentrum bzw. Abferkelbereich) gelten. Die entsprechenden Auslegungshinweise und FAQs müssen diesbezüglich in den nächsten Tagen und Wochen betriebsindividuell geprüft werden. Bei investiven Vorhaben ist die „Förderung für Stall-Neu- oder Umbauten“ je nach Investitionssumme gestaffelt. Bei Investitionen bis 500.000,- Euro ist eine Förderung bis 60% möglich. Darüber hinaus sind bis zu einer Investitionssumme von 2 Mio. Euro bis zu 50% Förderung möglich, die weiteren Kosten bis 5 Mio. Euro sind bis zu 30% förderfähig. Detaillierte Hinweise rund um das investive Förderprogramm finden Sie auf folgender Webseite der BLE zum Download: https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Umbau_Tierhaltung/Investive_Foerderung/investiv_node.html

Dort wird auch der Link für das Online-Antragsverfahren freigeschaltet. Unabhängig von dem investiven Förderprogramm und ohne zwingende Verknüpfung ist eine Förderung der laufenden Mehrkosten für höhere Tierwohlstandards möglich. Die zu erfüllenden Kriterien sind in der entsprechenden „Förderrichtlinie Laufende Mehrkosten“ hinterlegt. Dieses Programm ist vor allem für diejenigen schweinehaltenden Betriebe interessant, die die vorgeschriebenen Kriterien bereits jetzt erfüllen. Das sind in der Regel alle Biobetriebe sowie Betriebe mit Offenfront- und Auslaufställen. Diese Betriebe sollten sich die Förderkriterien (z.B. Ringelschwanz) genau ansehen und eine Teilnahme prüfen. Nähere Informationen zum Programm einschließlich der Fördergrenzen und in Kürze auch zu den Fördersätzen je Tier werden zeitnah auf https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Umbau_Tierhaltung/Foerderung_Mehrkosten/Mehrkosten_node.html

veröffentlicht. Dem Vernehmen nach soll es zunächst eine vierwöchige Zulassungsphase für die im Programm vorgeschriebenen Organisationen und Kontrollstrukturen geben, bevor das Antragsverfahren dann voraussichtlich ab Mitte April gestartet wird.

Der DBV kritisiert das Bundesförderprogramm aufgrund der begrenzten Summe von 1 Mrd. Euro verteilt über vier Jahre, der fehlenden Verknüpfung zwischen der Förderung investiver Maßnahmen für den Wechsel in höhere Haltungsstufen und der Förderung der damit verbundenen höheren laufenden Kosten sowie den deutlichen Begrenzungen bei der Förderung der laufenden Kosten (z.B. Förderung nur für die ersten 200 Sauen), da dies nicht annähernd an die ursprünglichen Ziele des Borchert-Plans zum Umbau der gesamten Tierhaltung herankomme. Er hoffe aber, dass das investive Programm eine gute Unterstützung für Sauenhalter bei der Umsetzung der Anforderungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung ermögliche.