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DBV kritisiert Özdemirs Eckpunktepapier zum Tierwohlcent

Das BMEL hat ein Konzept für eine Verbrauchssteuer auf bestimmte tierische Produkte (Fleisch, Fleischerzeugnisse, genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, u.ä.) analog zur Kaffeesteuer erarbeitet. Die bei dieser Steuerart notwendige Zahl der sogenannten Steuerlager, an denen diese Steuer erhoben wird, soll durch Umsetzung am Flaschenhals der Schlacht- und Zerlegebetriebe möglichst überschaubar gehalten werden. Ob das gelingt, muss noch geprüft werden. Ziele dieser Steuereinnahmen sollen wichtige, vornehmlich landwirtschafts- und ernährungspolitische Vorhaben sein. Allerdings ist eine Zweckbindung dieser Einnahmen für die Finanzierung des Umbaus der Nutztierhaltung oder anderer landwirtschaftlicher Vorhaben rechtlich nicht möglich. Im Prinzip wurde das auch schon im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum Borchert-Plan festgestellt. Der Generalsekretär des DBV, Bernhard Krüsken, kommentiert den Vorschlag kritisch: Als „Ersatz“ für den Agrardiesel tauge eine Tierwohlabgabe nicht, sondern sie wäre ein weiterer schiefer Kompromiss. Die Landwirtschaft brauche jetzt vor allem Lösungen, die alle Betriebe entlasten. Grundsätzlich sei eine Finanzierungsmöglichkeit für höhere Tierwohlstandards notwendig.

Die vorgeschlagene Ausgestaltung eines „Tierwohl-Cent“ setze am falschen Ende an, so der DBV-Generalsekretär. Es sei vollkommen unklar, wie sichergestellt werden solle, dass das Geld am Ende auch beim Landwirt ankommt – dies müsse aber Sinn und Zweck einer Tierwohlabgabe sein. Darüber hinaus sei für den Bauernverband völlig unverständlich, weshalb das Thema Entbürokratisierung trotz aller Lippenbekenntnisse nicht endlich ernsthaft angegangen wird. Eine Verbrauchssteuer mit separatem Steuerlager schaffe erst einmal massive Bürokratie und Zusatzkosten, ohne dass ein Mehrwert für die Tierhalter entstehe.