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Foto: Archiv

Glyphosat: Planungssicherheit für Landwirte aber mit neuen Einschränkungen

Die in dieser Woche im Bundeskabinett beschlossene neue Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung lässt nach Ansicht des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes praxistaugliche Ansätze vermissen.

„Bürokratieabbau sieht anders aus! Mit der neuen Anwendungsverordnung werden die Bauern wieder einmal mehr an die Schreibtische gebracht, ohne damit das Schutzniveau anzuheben“, kritisiert RLV-Präsident Bernhard Conzen. Auch das pauschale Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten erschließt sich nicht. Der RLV-Präsident hält hierzu fest: „Die in NRW gemachten Erfahrungen bei 125 freiwilligen Wasserkooperationen zwischen Land- und Wasserwirtschaft zeigen deutlich, dass ordnungsrechtliche Eingriffe vorbei an der Praxis agieren, denn der Einsatz von Herbiziden trägt dazu bei, dass Bodenbearbeitung minimiert und dadurch Erosion und Mineralisation vermindert wird.“ Dem Wasserschutz wird damit ein Bärendienst erwiesen.

„Ein moderner Pflanzenschutz nutzt Glyphosat als letztes Mittel, das ist auf den Höfen gelebte Praxis. Deutschland verpasst wieder mal die Chance, europäische Vorgaben auch mal als ausreichend anzuerkennen. Ein fatales Signal vor den Europawahlen“, ist sich Conzen sicher.

Hintergrund: Die EU-Kommission hatte Glyphosat im Dezember 2023 nach langen Diskussionen und Entwarnung gebenden Studien für weitere zehn Jahre zugelassen. Obwohl sich Bundesminister Cem Özdemir in Brüssel mit seinen Ansichten zur Anwendung des Herbizides nicht durchsetzen konnte, nutzte er die nötig gewordene Änderung der nationalen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung für weitere Verschärfungen.

Mit der neuen Verordnung werden bereits bestehende Einschränkungen rechtssicher festgeschrieben und ergänzt. So ist Glyphosat grundsätzlich unter anderem in Wasserschutzgebieten untersagt. Auch im Ackerbau bleiben etwa die Vorsaat-, die Stoppel- und die Nacherntebehandlung verboten, genauso wie der flächige Einsatz im Grünland.