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Problemwölfin: Abschussgenehmigung war überfällig

In Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium hat der Kreis Wesel eine Abschussgenehmigung für die Wölfin GW954f – landläufig als „Gloria“ bekannt – erteilt. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) begrüßt die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ausdrücklich, der Verband hätte sich jedoch bereits deutlich früher eine Abschussgenehmigung gewünscht.

Seit Ausweisung des Wolfsgebiets Schermbeck 2018 kam es dort immer wieder zu Rissen. Allein zwischen 2018 und 2020 wurden nach Angaben des zuständigen Ministeriums 56 Übergriffe registriert, bei denen 111 Nutztiere getötet wurden. Auch danach setzten sich die Rissereignisse – in teils erschreckendem Ausmaß – weiter fort. Nachweislich wurde der Herdenschutz dabei mehrfach überwunden, unzählige Tiere wurden seitdem getötet oder schrecklich zugerichtet. Herdenschutz hat daher aus Sicht des Verbandes Grenzen. Die Förderung von Präventionsmaßnahmen und eine Entnahme auffälliger Wölfe, die trotz Schutzmaßnahmen Weidetiere angreifen oder reißen, sind vielmehr zwei Seiten einer Medaille. Denn mit der Weidetierhaltung steht viel auf dem Spiel, gerade für Natur- und Landschaftsschutz ist sie unverzichtbar, warnt der RLV.

Um die Weidetierhaltung zu sichern, ist es daher aus Sicht des Verbandes unerlässlich, die Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit dem Wolf auszuweiten und eine Regulierung des Wolfsbestandes auf den Weg zu bringen. Bestätigt sieht sich dabei der RLV durch die jüngste Ankündigung der EU-Kommission, den Schutzstatus des Wolfes herabsetzen zu wollen.